FAQ der Meu
I. Allgemeines
- Wer kann/darf mit der Meu segeln?
- Gibt es eine Altersbeschränkung?
- Ich möchte mit der Meu mitsegeln. Was ist zu tun?
- Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Wie trete ich mit den Verantwortlichen in Kontakt?
- Wer ist momentan verantwortlich für die Meu?
- Wo finde ich die MEU?
- Wer trägt die Verantwortung für das Schiff und die Mitsegler?
- Wie kann ich Skipper werden?
- Welche Voraussetzungen muss ich als Skipper erfüllen?
- Was geschieht bei einem Unglücksfall an Bord der Meu auf See oder an Land?
- Wann beginnt die Segelsaision für die Meu und wann ist sie zu Ende?
- Was passiert mit der Meu am Schluss der Saison?
- Wer übernimmt die Winterarbeit?
- Ist die Meu versichert?
- Bin ich als Mitsegler versichert?
- Wer trägt die Haftung für Schäden an der Meu und für Schäden, die mit der Meu verursacht wurden?
I. Allgemeines
- Wer kann/darf mit der Meu segeln?
Die Meu steht primär den jugendlichen Mitgliedern zur Verfügung, kann jedoch auch von den älteren Mitgliedern gesegelt werden. Auch Nicht-Mitglieder sind eingeladen, sich an der Segelei mit der Meu zu beteiligen. Bei Überschneidungen haben jedoch die Mitglieder des LYC Vorrang.
Voraussetzung für das Segeln mit der Meu ist, dass immer ein entsprechend berechtigter Skipper mit von der Partie ist. Welche Voraussetzungen an den Skipper gestellt werden und wie man Skipper werden kann, lässt sich hier erfahren. - Gibt es eine Altersbeschränkung?
Grundsätzlich müssen Mitsegler mindestens 14 Jahre alt sein. Jüngere Mitsegler können in Begleitung der Eltern oder einer autorisierten Begleitperson mitsegeln. - Ich möchte mit der Meu mitsegeln. Was ist zu tun?
Zuerst solte man sich über aktuelle Entwicklungen informieren. Anschließend ist der Plan für die Saison sowie der Terminkalender einzusehen. Sofern Interesse geweckt wurde, kann man die Anmeldeformulare auf der Homepage nutzen oder sonstige terminliche Anfragen an die Meu-Verantwortlichen richten. Weiterhin ist die Geschäftstelle des LYC gern zur telefonischen Auskunft bereit. Sofern im Terminkalender freie Termine vorhanden sind, sind auch Vorschläge zur Nutzung der Meu (kleinere Törns, Ausflüge, Regattateilnahmen) willkommen. Wer die Meu als Schiffsführer mit eigener Crew segeln möchte, hat die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen. - Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich gilt diese Kostentabelle (PDF). Zusätzlich zu den oben genannten Kosten fallen in den Häfen pro Schiff und Liegenacht regelmäßig zwischen EUR 20,00 - 30,00 Liegegebühren an. Als Verpflegungspauschale haben sich EUR 10,00 pro Person und Tag bewährt. - Wie trete ich mit den Verantwortlichen in Kontakt?
Die Verantwortlichen der Meu sind immer per E-Mail erreichbar. Aus Datenschutzgründen können auf dieser Homepage jedoch nicht die jeweiligen Telefonnummern veröffentlicht werden. Wer per Telefon Kontakt aufnehmen möchte, kann im Geschäftszimmer des LYC (Petra Röttger, Tel: 0451 - 33839) die entsprechenden Telefonnummern erfragen. - Wer ist momentan verantwortlich für die Meu?
Die Gesamtverantwortung über die Finanzen, Zielsetzung und Organisation der "MEU" trägt zur Zeit - in Abstimmung mit Jugendwart Fritz Schütt - Dr. Oliver Harnack. Anfragen bitte per E-Mail an oliver.harnack@lyc.de. - Wo finde ich die Meu?
Die Meu liegt in Travemünde auf der Leuchtenfeldseite an der Überseebrücke II neben der Marittima, sofern sie nicht unterwegs ist. Ein guter Treffpunkt ist das travemünder Clubhaus des LYC, Trelleborgallee 2a, 23570 Lübeck-Travemünde.
II. Segeln mit der Meu
- Wer trägt die Verantwortung für das Schiff und die Mitsegler?
An Bord der Meu trägt wie auf anderen Schiffen der jeweilige Skipper die Verantwortung für das Wohl und Wehe von Schiff und Crew. Eine persönliche Haftung des Skippers für Sach- und Personenschäden der Mitsegler ist jedoch begrenzt (siehe unter IV.3). - Wie kann ich Skipper werden?
Skipper bei der Meu kann nur werden, wer die Voraussetzungen erfüllt. Ist dies der Fall, wird vom jeweilgen Meu-Hauptverantwortlichen auf Anfrage über den Skipperstatus beschieden. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lassen sich hier abrufen. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, können die notwendigen Kompetenzen durch aktives Mitsegeln und Wachführerschaft erworben werden. - Welche Voraussetzungen muss ich als Skipper erfüllen?
Ein Meu-Skipper ist mindestens 16 Jahre alt und verfügt über den Sportbootführerschein-See und zusätzlich über den Sportküstenschifferschein(SKS)- oder BR-Schein. Ein Funkzeugnis (möglichst SRC) ist erwünscht. Er oder Sie ist mit dem Umgang mit Schiffen in der Größe der Meu vertraut und ist in der Lage, die Meu und die jeweiligen Mitsegler in jeder Situation angemessen zu führen. Das bedeutet inbesondere- entsprechende seglerische Kompetenzen (Bei welchem Wind sind welche Segel zu setzen?; Wann ist zu reffen?; Wie funktionieren An- und Ableger?; Anlegen unter Segeln)
- navigatorische Kompetenzen (Seekarte lesen, Kreuzpeilung, Kenntnisse der PC-Navigationssoftware)
- Erfahrungen in der Menschenführung
- fundierte Kenntnisse über die Struktur und Technik des Schiffes (Wo befindet sich was?; Wie funktionieren die technischen Geräte?; Korrekter Umgang mit der Gasanlage)
- Was geschieht bei einem Unglücksfall an Bord der Meu auf See oder an Land?
Für den unwahrscheinlich Fall, dass die Meu einmal in Seenot geraten sollte, ist selbstverständlich die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Rettungsinsel, Seenotmittel, Feuerlöscher, Schwimmwesten, Funkgerät etc.) an Bord. Alle Skipper, die für die Meu Verantwortung tragen, sind in der Lage, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für Crew und Schiff zu gewährleisten. Für etwaige Unglücksfälle an Land ist in den jeweiligen Häfen üblicherweise Hilfe zu erlangen. Sollte dies einmal nicht vor Ort möglich sein, verfügt jeder Skipper über ein Mobiltelefon, um ggfs. Hilfe zu holen. Bei fehlender Netzabdeckung kann auf das Funkgerät der Meu zurückgegriffen werden.
III. Saisionbeginn und Saisionende
- Wann beginnt die Segelsaision für die Meu und wann ist sie zu Ende?
Die Saigelsaision beginnt grundsätzlich im Frühjahr, wenn die Meu zur Wasser gelassen wird. Dies ist je nach Strenge des Winters im März oder April der Fall. Die Saison endet normalerweise im Oktober. - Was passiert mit der Meu am Schluss der Saison?
Am Schluss des Saision wird die Meu in die Böbs-Werft verlegt. Dort wird der Mast gezogen und das Schiff nach dem Kranen in die Halle gebracht. Das Kranen und das Ziehen des Mastes wird von der Böbswert übernommen, geschieht jedoch idealerweise unter Beisein von mehreren freiwilligen Meu-Helfern. Diese Meu-Helfer machen das Schiff dann winterklar. Während des Winters sind dann entsprechende Winterarbeiten wie Unterwasserschiff streichen, Ausbesserungen und Reparaturen zu erledigen. - Wer übernimmt die Winterarbeit?
Der Unterhalt eines Dickschiffes ist kein Selbstläufer und bedeutet im Zweifel viel Arbeit. Daher besteht grundsätzlich für alle, die während der Saision mit der Meu gesegelt sind, eine Pflicht, sich an der Winterarbeit zu beteiligen. Die Winterarbeit findet an gewissen Wochenendterminen während der Wintermonate statt. Die entsprechenden Termine lassen sich zur gegebener Zeit unter Aktuelles oder hier einsehen.
IV. Versicherung und Haftung
- Ist die Meu versichert?
Ja, die Meu ist Vollkasko mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1000,00 bei Pantaenius versichert. - Bin ich als Mitsegler versichert?
Ja. - Wer trägt die Haftung für Schäden an der Meu und für Schäden, die mit der Meu verursacht wurden?
Für Schäden, welche entweder der Skipper oder einer oder mehrere der Mitsegler schuldhaft an der Meu verursacht haben, haftet der Skipper gegenüber dem LYC persönlich. Bis zur Verschuldensgrenze der groben Fahrlässigkeit ist diese Haftung auf EUR 1000,00 begrenzt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Skipper dagegen voll, da in diesem Fall die verusachten Schäden nicht mehr von der Versicherung der Meu ersetzt werden.
Sollte mit der Meu an anderen Personen oder Sachen (inbesondere an anderen Schiffen) ein Schaden verursacht werden, hat der Skipper den LYC unabhängig vom Grad des Verschuldens von jeglicher Haftung freizustellen. Dies bedeutet, dass der LYC beim Skipper für die von ihm zu verantwortenden Schäden Regress nehmen kann, sollte der LYC in diesem Zusammenhang von Dritten im Rahmen des Schadensersatzes in Anspruch genommen werden.